Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-20, I-4 U 95/12

I-4 U 95/12Obergericht20.11.2012

Regest

Die Werbeaussage "KONDOME - Made in Germany" ist irreführend und zu unterlassen, wenn die für die Herstellung der Kondome wesentlichen Fertigungsschritte im Ausland stattfinden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-4 U 95/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-20

Aktenzeichen: I-4 U 95/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1120.I4U95.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Normen: §§ 2, 5, 8 UWG

Leitsätze

Die Werbeaussage "KONDOME - Made in Germany" ist irreführend und zu unterlassen, wenn die für die Herstellung der Kondome wesentlichen Fertigungsschritte im Ausland stattfinden.

Tenor

Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 30. März 2012 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass im Beschlusstenor das Wort „insbesondere“ entfällt und nach dem Wort „wie“ das Wort „geschehen“ eingefügt wird.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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