Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-21, I-15 W 338/12

I-15 W 338/12Obergericht21.11.2012

Regest

Das Rechtsschutzbedürfnis für die Einrichtung einer nachlasspflegschaft fehlt, wenn der antragstellende Nachlassgläubiger zur Rechtsverfolgung nicht auf die Bestellung eines nachlasspflegers angewiesen ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 338/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-11-21

Aktenzeichen: I-15 W 338/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1121.I15W338.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 1938; BGB § 1961

Leitsätze

Das Rechtsschutzbedürfnis für die Einrichtung einer nachlasspflegschaft fehlt, wenn der antragstellende Nachlassgläubiger zur Rechtsverfolgung nicht auf die Bestellung eines nachlasspflegers angewiesen ist.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.625 € festgesetzt.

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