6 U 90/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-22, 6 U 90/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 90/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-22
Aktenzeichen: 6 U 90/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1122.6U90.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 05.04.2012 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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