I-9 U 132/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-27, I-9 U 132/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-27, I-9 U 132/12
I-9 U 132/12Obergericht27.11.2012
Regest
Zu den Voraussetzungen für die Annahme einer gemeinsamen Betriebsstätte i.S.d. § 106 Abs. 3 3. Alt. SGB VII
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-9 U 132/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-27
Aktenzeichen: I-9 U 132/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1127.I9U132.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: § 823 BGB, §§ 106 Abs. 3 3. Alt, 105 Abs. 1 Satz 1 SGB VII
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen für die Annahme einer gemeinsamen Betriebsstätte i.S.d. § 106 Abs. 3 3. Alt. SGB VII
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10.05.2012 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen (5 O 252/11) unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.11.2011 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 38 % und der Beklagte zu 62 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 20 % und der Beklagte zu 80 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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