6 U 53/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-12-17, 6 U 53/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 53/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-17
Aktenzeichen: 6 U 53/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1217.6U53.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 05.03.2012 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, 50 Prozent der Schäden aus dem Schadensereignis vom 01.05.2011, Hof C2, C-Weg, ##### C3, vorderes Paddock, in Verbindung mit dem Pferd des Klägers „D“ zu tragen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.