10 W 142/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-12-18, 10 W 142/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-12-18, 10 W 142/12
10 W 142/12Obergericht18.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 W 142/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-12-18
Aktenzeichen: 10 W 142/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1218.10W142.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat – Senat für Landwirtschaftssachen -
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht – Brakel vom 28.08.2012 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen. Dieses wird angewiesen, von seinen Bedenken hinsichtlich der fehlenden Durchführung eines förmlichen Feststellungsverfahrens über die zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht gegebene Hofeigenschaft des o.g. Grundbesitzes Abstand zu nehmen.
Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten wird nicht angeordnet.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 22.500,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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