2 RBs 83/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-12-21, 2 RBs 83/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-12-21, 2 RBs 83/12
2 RBs 83/12Obergericht21.12.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 RBs 83/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-12-21
Aktenzeichen: 2 RBs 83/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1221.2RBS83.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird nebst den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Herne-Wanne zurückverwiesen.
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