27 VA 3/11•Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-07, 27 VA 3/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 VA 3/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-07
Aktenzeichen: 27 VA 3/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0107.27VA3.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Antragsgegnerin das Recht des Antragstellers auf pflichtgemäße Ausübung des Auswahlermessens bei der Bestellung von Sachverständigen, vorläufigen Insolvenzverwaltern, Insolvenzverwaltern und Treuhändern seit dem 04.02.2009 verletzt hat.
Es wird festgestellt, dass die Antragsgegnerin verpflichtet ist, bei der Bestellung von Sachverständigen, vorläufigen Insolvenzverwaltern, Insolvenzverwaltern und Treuhändern nach pflichtgemäßen Ermessen darüber zu befinden, ob der in der Vorauswahlliste aufgenommene Antragsteller berücksichtigt werden kann.
Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert für das Verfahren wird hinsichtlich des zurückgewiesenen Teils auf 1.500,-€ und wegen des stattgebenden Teils auf 1.500,-€, insgesamt auf 3.000,-€ festgesetzt.
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