Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-07, I-32 SA 125/12

I-32 SA 125/12Obergericht07.01.2013

Regest

Zur Wirkung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil gem. § 342 ZPO, wenn die Zuständigkeit des Gerichts durch rügelose Einlassung gem. § 39 ZPO begründet worden ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-32 SA 125/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-07

Aktenzeichen: I-32 SA 125/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0107.I32SA125.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: ZPO §§ 36, 39, 330, 342

Leitsätze

Zur Wirkung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil gem. § 342 ZPO, wenn die Zuständigkeit des Gerichts durch rügelose Einlassung gem. § 39 ZPO begründet worden ist.

Tenor

Als zuständiges Gericht wird das Landgericht F bestimmt.

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