4 U 129/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-10, 4 U 129/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 129/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-10
Aktenzeichen: 4 U 129/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0110.4U129.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 30. Mai 2012 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beschlussverfügung im Hinblick auf den Antrag zu 2. insoweit bestätigt wird, dass es im Verbotstenor hinter „tatsächlich geforderten niedrigen Preisen“ heißt: „als Eröffnungspreisen“.
Die Kosten der Berufung trägt die Antragsgegnerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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