Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-10, 4 U 129/12

4 U 129/12Obergericht10.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 129/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-10

Aktenzeichen: 4 U 129/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0110.4U129.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 30. Mai 2012 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beschlussverfügung im Hinblick auf den Antrag zu 2. insoweit bestätigt wird, dass es im Verbotstenor hinter „tatsächlich geforderten niedrigen Preisen“ heißt: „als Eröffnungspreisen“.

Die Kosten der Berufung trägt die Antragsgegnerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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