3 RBs 214/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-17, 3 RBs 214/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-17, 3 RBs 214/12
3 RBs 214/12Obergericht17.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 RBs 214/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-17
Aktenzeichen: 3 RBs 214/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0117.3RBS214.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Normen: OWiG § 74 Abs. 2; OWiG § 33; OWiG § 51 Abs. 1 Satz 1; StVG § 26 Abs. 3; LZG NRW
Tenor
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.
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