4 U 147/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-17, 4 U 147/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 147/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-17
Aktenzeichen: 4 U 147/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0117.4U147.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20. Juli 2012 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 859,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.04.2012 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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