19 U 53/11•Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-18, 19 U 53/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 19 U 53/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-18
Aktenzeichen: 19 U 53/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0118.19U53.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
wird der Streitwert für das Berufungsverfahren und – insoweit gemäߠ - § 63 Abs. 3 GKG für die erste Instanz auf 800,00 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.