15 W 427/11•Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-23, 15 W 427/11
Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-23, 15 W 427/11
15 W 427/11Obergericht23.01.2013
Regest
Der grundbuchmäßige Nachweis der Gesamtrechtsnachfolge beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Personenhandelsgesellschaft kann durch die notariell beglaubigte Handelsregisteranmeldung und den Handelsregisterauszug geführt werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 427/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-23
Aktenzeichen: 15 W 427/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0123.15W427.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: GBO § 22 Abs. 1; HGB § 161
Leitsätze
Der grundbuchmäßige Nachweis der Gesamtrechtsnachfolge beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Personenhandelsgesellschaft kann durch die notariell beglaubigte Handelsregisteranmeldung und den Handelsregisterauszug geführt werden.
Tenor
Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.