Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-23, 15 W 427/11

15 W 427/11Obergericht23.01.2013

Regest

Der grundbuchmäßige Nachweis der Gesamtrechtsnachfolge beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Personenhandelsgesellschaft kann durch die notariell beglaubigte Handelsregisteranmeldung und den Handelsregisterauszug geführt werden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 427/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-23

Aktenzeichen: 15 W 427/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0123.15W427.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: GBO § 22 Abs. 1; HGB § 161

Leitsätze

Der grundbuchmäßige Nachweis der Gesamtrechtsnachfolge beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Personenhandelsgesellschaft kann durch die notariell beglaubigte Handelsregisteranmeldung und den Handelsregisterauszug geführt werden.

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.

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