1 VAs 130/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-30, 1 VAs 130/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-30, 1 VAs 130/12
1 VAs 130/12Obergericht30.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 VAs 130/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-30
Aktenzeichen: 1 VAs 130/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0130.1VAS130.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird auf Kosten des Betroffenen als unzulässig verworfen.
Der Geschäftswert wird auf 3.000 € festgesetzt (§§ 30 Abs. 1 S. 1 EGGVG, 130, 30 KostO).
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.