9 U 238/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-01, 9 U 238/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 238/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-01
Aktenzeichen: 9 U 238/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0201.9U238.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
beabsichtigt der Senat, die Berufung des Klägers gegen das am 29.10.2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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