7 UF 166/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-05, 7 UF 166/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-05, 7 UF 166/12
7 UF 166/12Obergericht05.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 7 UF 166/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-05
Aktenzeichen: 7 UF 166/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0205.7UF166.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den am 18.07.2012 erlassenen Teilanerkenntnis- und Schlussbeschluss des Amtsgerichts Dortmund ‑ 104 F 1113/12 ‑ wird mit folgenden berichtigenden Maßgaben zurückgewiesen:
Der im Tenor des angefochtenen Beschlusses angesprochene Vergleich des Amtsgerichts ‑ Familiengericht ‑ Wetter/Ruhr datiert auf den 27.10.2005;
der Antragsteller schuldet für den Zeitraum von März 2010 bis einschließlich September 2011 der Antragsgegnerin keinen Unterhalt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Entscheidung ist sofort wirksam.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.