I-28 U 94/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-07, I-28 U 94/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-07, I-28 U 94/12
I-28 U 94/12Obergericht07.02.2013
Regest
Zu den Voraussetzungen des Rücktritts von einem Neuwagenkauf wegen zu hoher Verbrauchswerte
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-28 U 94/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-07
Aktenzeichen: I-28 U 94/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0207.I28U94.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Normen: BGB § 434; BGB § 437 Nr. 2
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen des Rücktritts von einem Neuwagenkauf wegen zu hoher Verbrauchswerte
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. April 2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum mit der Maßgabe abgeändert, dass die Beklagte unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt bleibt, an den Kläger 17.200,74 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 16. Mai 2010 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückübereignung des PKW X (Fahrgestellnr.: #############) an die Beklagte.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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