Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-08, 3 WF 176/12

3 WF 176/12Obergericht08.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 WF 176/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-02-08

Aktenzeichen: 3 WF 176/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0208.3WF176.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 10.07.2012 gegen den Beschluss des Amtsgerichts-Familiengericht-Essen vom 27.06.2012 (108a F 151/12) wird zurückgewiesen.

Gerichtliche Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,- € festgesetzt.

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