1 AGH 26/12•Anwaltsgerichtshof Hamm, 2013-02-15, 1 AGH 26/12
Anwaltsgerichtshof Hamm, 2013-02-15, 1 AGH 26/12
1 AGH 26/12Übriges Gericht15.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Anwaltsgerichtshof Hamm — 1 AGH 26/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-15
Aktenzeichen: 1 AGH 26/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0215.1AGH26.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu voll-streckenden Betrages leistet.
Der Geschäftswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.
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