Anwaltsgerichtshof Hamm, 2013-02-15, 1 AGH 26/12

1 AGH 26/12Übriges Gericht15.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Anwaltsgerichtshof Hamm — 1 AGH 26/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-15

Aktenzeichen: 1 AGH 26/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0215.1AGH26.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu voll-streckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.

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