I-32 SA 1/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-15, I-32 SA 1/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-15, I-32 SA 1/13
I-32 SA 1/13Obergericht15.02.2013
Regest
Zur fehlenden Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses gem. § 4 InsO, § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO, wenn die Begründung im Verweisungsbeschluss nicht erkennen lässt, aus welcher Alternative des § 3 Abs. 1 InsO das Insolvenzgericht seine örtliche Unzuständigkeit ableitet.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-32 SA 1/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-15
Aktenzeichen: I-32 SA 1/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0215.I32SA1.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: InsO §§ 3, 4; ZPO §§ 36, 281
Leitsätze
Zur fehlenden Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses gem. § 4 InsO, § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO, wenn die Begründung im Verweisungsbeschluss nicht erkennen lässt, aus welcher Alternative des § 3 Abs. 1 InsO das Insolvenzgericht seine örtliche Unzuständigkeit ableitet.
Tenor
Als zuständiges Gericht wird das Amtsgericht C bestimmt.
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