Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-15, I-32 SA 1/13

I-32 SA 1/13Obergericht15.02.2013

Regest

Zur fehlenden Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses gem. § 4 InsO, § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO, wenn die Begründung im Verweisungsbeschluss nicht erkennen lässt, aus welcher Alternative des § 3 Abs. 1 InsO das Insolvenzgericht seine örtliche Unzuständigkeit ableitet.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-32 SA 1/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-02-15

Aktenzeichen: I-32 SA 1/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0215.I32SA1.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: InsO §§ 3, 4; ZPO §§ 36, 281

Leitsätze

Zur fehlenden Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses gem. § 4 InsO, § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO, wenn die Begründung im Verweisungsbeschluss nicht erkennen lässt, aus welcher Alternative des § 3 Abs. 1 InsO das Insolvenzgericht seine örtliche Unzuständigkeit ableitet.

Tenor

Als zuständiges Gericht wird das Amtsgericht C bestimmt.

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