Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-18, III-5 RBs 11/13

III-5 RBs 11/13Obergericht18.02.2013

Regest

Unter dem Begriff der "Benutzung" eines Mobiltelefons i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO ist auch die Nutzung als Navigationsgerät zu verstehen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — III-5 RBs 11/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-02-18

Aktenzeichen: III-5 RBs 11/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0218.III5RBS11.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat für Bußgeldsachen

Normen: StVO § 23 Abs. 1 a

Leitsätze

Unter dem Begriff der "Benutzung" eines Mobiltelefons i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO ist auch die Nutzung als Navigationsgerät zu verstehen.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.

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