5 Ws 74/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-25, 5 Ws 74/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 74/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-25
Aktenzeichen: 5 Ws 74/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0225.5WS74.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss und der Haftbefehl werden aufgehoben.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der insoweit dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen (§ 473 Abs. 1 und 2 StPO).
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