Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-25, 5 Ws 74/13

5 Ws 74/13Obergericht25.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 74/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-02-25

Aktenzeichen: 5 Ws 74/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0225.5WS74.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss und der Haftbefehl werden aufgehoben.

Die Staatskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der insoweit dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen (§ 473 Abs. 1 und 2 StPO).

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