1 Ws 534/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-26, 1 Ws 534/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-26, 1 Ws 534/12
1 Ws 534/12Obergericht26.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 534/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-26
Aktenzeichen: 1 Ws 534/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0226.1WS534.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Beschlüsse des Landgerichts Dortmund vom 14. Mai 2012 (33 Qs 5/12) und des Amtsgerichts Dortmund vom 12. August 2011 (703 Gs 948/11) werden aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Beschuldigten werden der Landeskasse auferlegt.
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