4 U 159/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-28, 4 U 159/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 159/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-28
Aktenzeichen: 4 U 159/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0228.4U159.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 05. Juli 2012 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Beklagte. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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