Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-01, 20 U 40/12

20 U 40/12Obergericht01.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 40/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-01

Aktenzeichen: 20 U 40/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0301.20U40.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Beklagten und der Streithelferin werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte und die Streithelferin als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten und der Streithelferin wird jeweils nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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