1 RBs 24/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-05, 1 RBs 24/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-05, 1 RBs 24/13
1 RBs 24/13Obergericht05.03.2013
Regest
Zu den erforderlichen Feststellungen bei der Verurteilung wegen der Teilnahme an einem nicht genehmigten Rennen mit Kraftfahrzeugen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 RBs 24/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-05
Aktenzeichen: 1 RBs 24/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0305.1RBS24.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Normen: StVO §§ 29, 49
Leitsätze
Zu den erforderlichen Feststellungen bei der Verurteilung wegen der Teilnahme an einem nicht genehmigten Rennen mit Kraftfahrzeugen.
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird mit der Maßgabe verworfen, dass das angeordnete Fahrverbot von einem Monat erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten.Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene (§ 473
Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG).
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