Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-05, 1 RBs 24/13

1 RBs 24/13Obergericht05.03.2013

Regest

Zu den erforderlichen Feststellungen bei der Verurteilung wegen der Teilnahme an einem nicht genehmigten Rennen mit Kraftfahrzeugen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 RBs 24/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-03-05

Aktenzeichen: 1 RBs 24/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0305.1RBS24.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen

Normen: StVO §§ 29, 49

Leitsätze

Zu den erforderlichen Feststellungen bei der Verurteilung wegen der Teilnahme an einem nicht genehmigten Rennen mit Kraftfahrzeugen.

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird mit der Maßgabe verworfen, dass das angeordnete Fahrverbot von einem Monat erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten.Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene (§ 473

Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG).

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