11 U 71/11•Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-08, 11 U 71/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 71/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-08
Aktenzeichen: 11 U 71/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0308.11U71.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 01.07.2011 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern der Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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