Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-08, 15 W 233/12

15 W 233/12Obergericht08.03.2013

Regest

Ein materiell-rechtlicher Verzicht auf öffentlich-rechtliche Abwehransprüche kann Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 233/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-03-08

Aktenzeichen: 15 W 233/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0308.15W233.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 1018

Leitsätze

Ein materiell-rechtlicher Verzicht auf öffentlich-rechtliche Abwehransprüche kann Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein.

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.

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