Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-11, 3 U 162/12

3 U 162/12Obergericht11.03.2013

Regest

Halbseitige Lähmungen (eine linksseitige Hemiparese) eines Säuglings, die aus einem perinatalen Hirnschaden resultieren, müssen für den behandelnden Kinderarzt im ersten Lebensjahr nicht erkennbar sein.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 162/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-11

Aktenzeichen: 3 U 162/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0311.3U162.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Normen: §§ 280, 611, 823 BGB

Leitsätze

Halbseitige Lähmungen (eine linksseitige Hemiparese) eines Säuglings, die aus einem perinatalen Hirnschaden resultieren, müssen für den behandelnden Kinderarzt im ersten Lebensjahr nicht erkennbar sein.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16.08.2012 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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