Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-13, 12 U 74/12

12 U 74/12Obergericht13.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 12 U 74/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-13

Aktenzeichen: 12 U 74/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0313.12U74.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23. März 2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 56.311,87 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. April 2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 90 % und dem Beklagten zu 10 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird gestattet, die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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