20 U 153/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-15, 20 U 153/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-15, 20 U 153/12
20 U 153/12Obergericht15.03.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 153/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-15
Aktenzeichen: 20 U 153/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0315.20U153.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 31.05.2012 verkündete Urteil der3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das angefochtene Urteil wird für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung erklärt.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des bereits zu vollstreckten Betrages leistet.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 136.120,00 EUR festgesetzt.
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