2 SAF 4/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-19, 2 SAF 4/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-19, 2 SAF 4/13
2 SAF 4/13Obergericht19.03.2013
Regest
Wird das Bedürfnis der Fürsorge i. S. v. § 152 Abs. 3 FamFG an ver-schiedenen Orten bekannt, ist die Zuständigkeit im Rahmen einer Gesamtschau nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten zu bestimmen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 SAF 4/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-19
Aktenzeichen: 2 SAF 4/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0319.2SAF4.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Normen: § 152 Abs. 3 FamFG
Leitsätze
Wird das Bedürfnis der Fürsorge i. S. v. § 152 Abs. 3 FamFG an ver-schiedenen Orten bekannt, ist die Zuständigkeit im Rahmen einer Gesamtschau nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten zu bestimmen.
Tenor
Das Amtsgericht – Familiengericht – Bochum ist für das Verfahren zuständig.
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