Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-26, 22 W 42/13

22 W 42/13Obergericht26.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 W 42/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-03-26

Aktenzeichen: 22 W 42/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0326.22W42.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

In Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird der Streitwert für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf 2.000,00 € festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Beschwerdewert: 1.201,00 € bis 1.500,00 €

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