4 U 176/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-26, 4 U 176/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-26, 4 U 176/12
4 U 176/12Obergericht26.03.2013
Regest
Weihnachtstassen, Becher, Grablichter, Christbaumkugeln, Schneemannfiguren dürfen an Sonn- und Feiertagen von einem in Niedersachsen gelegenen Gartencenter nicht verkauft werden, weil sie kein Zubehör zu Blumen und Pflanzen sind.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 176/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-26
Aktenzeichen: 4 U 176/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0326.4U176.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: §§ 3, 4 NLöffVZG; §§ 3, 4, 8 UWG
Leitsätze
Weihnachtstassen, Becher, Grablichter, Christbaumkugeln, Schneemannfiguren dürfen an Sonn- und Feiertagen von einem in Niedersachsen gelegenen Gartencenter nicht verkauft werden, weil sie kein Zubehör zu Blumen und Pflanzen sind.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. Juli 2012 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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