Oberlandesgericht Hamm, 2013-03-26, 4 U 176/12

4 U 176/12Obergericht26.03.2013

Regest

Weihnachtstassen, Becher, Grablichter, Christbaumkugeln, Schneemannfiguren dürfen an Sonn- und Feiertagen von einem in Niedersachsen gelegenen Gartencenter nicht verkauft werden, weil sie kein Zubehör zu Blumen und Pflanzen sind.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 176/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-26

Aktenzeichen: 4 U 176/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0326.4U176.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Normen: §§ 3, 4 NLöffVZG; §§ 3, 4, 8 UWG

Leitsätze

Weihnachtstassen, Becher, Grablichter, Christbaumkugeln, Schneemannfiguren dürfen an Sonn- und Feiertagen von einem in Niedersachsen gelegenen Gartencenter nicht verkauft werden, weil sie kein Zubehör zu Blumen und Pflanzen sind.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. Juli 2012 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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