5 RBs 33/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-02, 5 RBs 33/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-02, 5 RBs 33/13
5 RBs 33/13Obergericht02.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 RBs 33/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-02
Aktenzeichen: 5 RBs 33/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0402.5RBS33.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
I.
Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen vom 13. Dezember 2012 wird das Urteil des Amtsgerichts Warstein vom 13. Dezember 2012 mit den Feststellungen zur Fahreridentität aufgehoben. Die übrigen Feststellungen bleiben aufrechterhalten.
II.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts Warstein zurückverwiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.