1 Vollz (Ws) 106/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-11, 1 Vollz (Ws) 106/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-11, 1 Vollz (Ws) 106/13
1 Vollz (Ws) 106/13Obergericht11.04.2013
Regest
Es ist zweifelhaft, ob eine Ersatzzustellung an einen Strafgefangenen durch Niederlegung des zuzustellenden Schriftstücks in dessen Haftraum erfolgen kann.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 106/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-11
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 106/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0411.1VOLLZ.WS106.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: ZPO § 180; StPO § 37, StVollzG § 120
Leitsätze
Es ist zweifelhaft, ob eine Ersatzzustellung an einen Strafgefangenen durch Niederlegung des zuzustellenden Schriftstücks in dessen Haftraum erfolgen kann.
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens fallen dem Betroffenen zur Last (§ 121 Abs. 2 StVollzG).
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