Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-11, 1 Vollz (Ws) 106/13

1 Vollz (Ws) 106/13Obergericht11.04.2013

Regest

Es ist zweifelhaft, ob eine Ersatzzustellung an einen Strafgefangenen durch Niederlegung des zuzustellenden Schriftstücks in dessen Haftraum erfolgen kann.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 106/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-04-11

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 106/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0411.1VOLLZ.WS106.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Normen: ZPO § 180; StPO § 37, StVollzG § 120

Leitsätze

Es ist zweifelhaft, ob eine Ersatzzustellung an einen Strafgefangenen durch Niederlegung des zuzustellenden Schriftstücks in dessen Haftraum erfolgen kann.

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens fallen dem Betroffenen zur Last (§ 121 Abs. 2 StVollzG).

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