Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-23, 15 W 373/12

15 W 373/12Obergericht23.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 373/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-04-23

Aktenzeichen: 15 W 373/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0423.15W373.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Wertfestsetzung des Amtsgerichts wird abgeändert.

Der Geschäftswert wird auf 1.500 € festgesetzt.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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