Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-25, 15 W 398/12

15 W 398/12Obergericht25.04.2013

Regest

Zur Funktionellen Zuständigkeit des Rechtspflegers im Erbscheinverfahren.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 398/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-04-25

Aktenzeichen: 15 W 398/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0425.15W398.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: RPflG § 16

Leitsätze

Zur Funktionellen Zuständigkeit des Rechtspflegers im Erbscheinverfahren.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1) an die Amtsrichterin/den Amtsrichter zurückverwiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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