15 W 16/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-26, 15 W 16/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-26, 15 W 16/13
15 W 16/13Obergericht26.04.2013
Regest
1) Eine inhaltlich unrichtige Rechtsmittelbelehrung löst gegenüber einem Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten keinen Vertrauensschutz aus, wenn die Belehrung offensichtlich falsch ist. 2) Offensichtlich unrichtig in diesem Sinne ist der Hinweis in einer nach dem Verfahrensrecht des FamFG ergangenen Entscheidung, die Beschwerde könne auch bei dem Oberlandesgericht eingelegt werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 16/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-04-26
Aktenzeichen: 15 W 16/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0426.15W16.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: FamFG § 17, FamFG § 39, FamFG § 64
Leitsätze
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Eine inhaltlich unrichtige Rechtsmittelbelehrung löst gegenüber einem Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten keinen Vertrauensschutz aus, wenn die Belehrung offensichtlich falsch ist.
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Offensichtlich unrichtig in diesem Sinne ist der Hinweis in einer nach dem Verfahrensrecht des FamFG ergangenen Entscheidung, die Beschwerde könne auch bei dem Oberlandesgericht eingelegt werden.
Tenor
Die Gegenvorstellung wird zurückgewiesen.
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