20 U 98/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-26, 20 U 98/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 98/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-26
Aktenzeichen: 20 U 98/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0426.20U98.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.03.2012 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von ebenfalls 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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