Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-14, 15 W 198/12

15 W 198/12Obergericht14.05.2013

Regest

Der Wert der Insolvenzmasse im Sinne von § 58 Abs. 1 Satz 1 InsO ist nach dem wirtschaftlichen Wert zurzeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens zu ermitteln.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 198/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-05-14

Aktenzeichen: 15 W 198/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0514.15W198.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: GKG § 58 Abs. 1 S. 1; InsO § 63 Abs. 1 S. 2

Leitsätze

Der Wert der Insolvenzmasse im Sinne von § 58 Abs. 1 Satz 1 InsO ist nach dem wirtschaftlichen Wert zurzeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens zu ermitteln.

Tenor

Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

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