5 RVGs 34/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-14, 5 RVGs 34/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-14, 5 RVGs 34/13
5 RVGs 34/13Obergericht14.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 RVGs 34/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-14
Aktenzeichen: 5 RVGs 34/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0514.5RVGS34.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
Dem Antragsteller wird anstelle der gesetzlichen Gebühren in Höhe von 264,00 € eine Pauschgebühr in Höhe von 580,00 € (in Worten: fünfhundertachtzig Euro) bewilligt.
Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.
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