3 RVs 27/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-21, 3 RVs 27/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-21, 3 RVs 27/13
3 RVs 27/13Obergericht21.05.2013
Regest
Zur rechtsfehlerhaften Annahme eines minder schweren Falles der gefährlichen Körperverletzung.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 RVs 27/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-21
Aktenzeichen: 3 RVs 27/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0521.3RVS27.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StGB § 224 Abs. 1
Leitsätze
Zur rechtsfehlerhaften Annahme eines minder schweren Falles der gefährlichen Körperverletzung.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Ausspruch über die Einzelstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung und im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Detmold zurückverwiesen.
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