2 Ausl 66/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-23, 2 Ausl 66/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-23, 2 Ausl 66/13
2 Ausl 66/13Obergericht23.05.2013
Regest
Zur Entbehrlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung nach § 71 Abs. 4 IRG bei Rücklieferung des Verfolgten zur Vollstreckung nach § 68 IRG
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl 66/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-23
Aktenzeichen: 2 Ausl 66/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0523.2AUSL66.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: IRG §§ 68, 71 Abs. 4; ÜAG § 2
Leitsätze
Zur Entbehrlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung nach § 71 Abs. 4 IRG bei Rücklieferung des Verfolgten zur Vollstreckung nach § 68 IRG
Tenor
Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Hamm wird als unstatthaft verworfen.
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