32 SA 8/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-27, 32 SA 8/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-27, 32 SA 8/13
32 SA 8/13Obergericht27.05.2013
Regest
Eine Verweisung des Rechtsstreits durch das Amtsgericht an das Landgericht gem. § 506 ZPO wegen nachträglicher sachlicher Unzuständigkeit aufgrund einer Klageerweiterung entfaltet keine Bindungswirkung, wenn die Klageerweiterung nicht rechtshängig geworden ist, sondern sich noch im Prozesskostenhilfeprüfungsstadium befindet.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 8/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-27
Aktenzeichen: 32 SA 8/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0527.32SA8.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 36, 281, 506
Leitsätze
Eine Verweisung des Rechtsstreits durch das Amtsgericht an das Landgericht gem. § 506 ZPO wegen nachträglicher sachlicher Unzuständigkeit aufgrund einer Klageerweiterung entfaltet keine Bindungswirkung, wenn die Klageerweiterung nicht rechtshängig geworden ist, sondern sich noch im Prozesskostenhilfeprüfungsstadium befindet.
Tenor
Der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts M vom 17.01.2013 wird aufgehoben.
Die Sache wird an das Amtsgericht M zurückverwiesen.
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