3 RBs 336/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-29, 3 RBs 336/12
Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-29, 3 RBs 336/12
3 RBs 336/12Obergericht29.05.2013
Regest
Zu den Anforderungen an die Verurteilung des Fahrzeughalters wegen eines täterschaftlichen Verstoßes gegen das Sonntagsfahrverbot.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 RBs 336/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-29
Aktenzeichen: 3 RBs 336/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0529.3RBS336.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Normen: StVO § 49 Abs. 1 Nr. 25; StVO § 30 Abs. 3 Satz 1
Leitsätze
Zu den Anforderungen an die Verurteilung des Fahrzeughalters wegen eines täterschaftlichen Verstoßes gegen das Sonntagsfahrverbot.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Herford zurückverwiesen.
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