Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-06, 22 U 21/13

22 U 21/13Obergericht06.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 21/13 — Hinweisschreiben

Entscheidungsdatum: 2013-06-06

Aktenzeichen: 22 U 21/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0606.22U21.13.00

Dokumenttyp: Hinweisschreiben

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

In pp. ist beabsichtigt, die Berufung der Klägerin durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, da der Senat davon überzeugt ist, dass das Rechtsmittel keine Erfolgsaussicht hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert. Auch ist eine mündliche Handlung nicht geboten, weil eine existenzielle Bedeutung für die Klägerin nicht erkennbar ist. Inhaltlich gilt Folgendes:

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.