25 W 47/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-07, 25 W 47/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 W 47/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-07
Aktenzeichen: 25 W 47/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0607.25W47.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses wird der Antrag der Antragstellerin, das Versäumnisurteil des Bezirksgerichts Haifa vom 03.01.2011, AZ: 7931-07-10, für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für vollstreckbar zu erklären, zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 545.000 € festgesetzt.
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