Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-07, 25 W 47/13

25 W 47/13Obergericht07.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 W 47/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-06-07

Aktenzeichen: 25 W 47/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0607.25W47.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses wird der Antrag der Antragstellerin, das Versäumnisurteil des Bezirksgerichts Haifa vom 03.01.2011, AZ: 7931-07-10, für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für vollstreckbar zu erklären, zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 545.000 € festgesetzt.

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