Oberlandesgericht Hamm, 2013-06-11, 5 RVs 32/13

5 RVs 32/13Obergericht11.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 RVs 32/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-06-11

Aktenzeichen: 5 RVs 32/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0611.5RVS32.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Schuldspruch, soweit der Angeklagte wegen der Unterschlagung eines N verurteilt worden ist, sowie im Rechtsfolgenausspruch insgesamt mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Gladbeck – Jugendgericht – zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird als offensichtlich unbegründet verworfen.

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